Sebastian Schöffel


Zweites Schnupperwochenende im August!

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir im Jahr 2015 noch ein weiteres Schnupperwochenende an: In den Sommerferien, vom 22. – 23.08.2015 besteht wieder die Möglichkeit ein Wochenende auf dem Pilotensitz zu verbringen! Weitere Infos und Anmeldung auf unserer Sonderseite Schnupperfliegen 2015.


Schnupperwochenende vorüber – bereits 4 neue Segelflugschüler im LVG

Obwohl Petrus sich nicht an unsere Abmachung gehalten hat, haben wir über das verlängerte Wochenende unser Schnupperwochenende erfolgreich durchgeführt. Jeder der 17 Schnupperpiloten konnte insgesamt 4 mal auf dem Pilotensitz platznehmen und auch einen längeren Flug durchführen. Durch die hervorrangende Betreuung durch unsere Mitglieder haben sich alle Schnupperer sehr wohl gefühlt – am letzten Tag haben sich bereits 4 Schnupperflieger dazu entschieden, die Segelflugpilotenlaufbahn einzuschlagen! Herzlich Willkommen Leonie, Daniele, Kevin und Volkmar im Luftfahrtverein Grünstadt! In unserer Bildergalerie gibt es ein paar Impressionen der vergangenen drei Tage. Das nächste Schnupperfliegen für den Sommer ist bereits in Planung -so stay tuned 😉  


Der LVG begrüßt seine neuen Fluglehrer!

Nach einer zweiwöchigen Ausbildung in Bad Sobernheim, anschließender Lehrprobe, theoretischer und praktischer Prüfung vor den strengen Augen der Prüfer haben sie es geschafft: Jonas Schur und Sebastian Schöffel sind Segelfluglehrer! Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß beim der Ausbildung unserer angehender Piloten!


Inklusion beim LVG und die Frage:

„Können Körperbehinderte fliegen ?“   Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Aero Club und Rolliflieger.de sind wir einer der wenigen Vereine in Deutschland, die es Menschen mit einer körperlichen Behinderung ermöglichen die Segelfluglizenz zu machen und zu fliegen. Harald Weber hat eine Infoseite zur Inklusion im LVG erstellt, zu erreichen im Menü unter Segelflug –> Inklusion im LVG.


Eilmeldung für Segelflieger

Nach aktuellen Informationen (25.02.2015) des Bundesverkehrsministeriums sind für die Umschreibung der Segelfluglizenz nach dem 8. April 2015 möglicherweise höhere Anforderungen, als bislang abgestimmt, notwendig. Verschiedenen Länderbehörden sowie nun auch das BMVI erheben bei der von uns publizierten (DAEC) und mit dem BMVI seinerzeit besprochenen „einfachen“ Umschreibung nach FCL.140.S (Erfüllung der Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung [5h/15 starts/2 FI-Flüge] unter FI-Aufsicht ODER eine Befähigungsüberprüfung) juristische Bedenken. Man sieht in dem Ablauf der Umschreibefrist den GPL als „abgelaufen“ gem. FCL.110 an und fordert daher bei bzw. vor Umschreibung eine entsprechende praktische Prüfung gem. FCL.125. Ergänzend kann die Behörde auch eine Auffrischungsschulung in Theorie und Praxis in einer zugelassenen ATO fordern. Das BMVI prüft zur Zeit diesen Ansatz. Wann ein belastbares Ergebnis vorliegt, kann jedoch nicht gesagt werden. Deshalb empfehlen wir allen Scheininhabern, umgehend bis zum 8. April einen Antrag auf Umschreibung bei seiner zuständigen Luftfahrtbehörde zustellen. Nach diesem Tag ist voraussichtlich keine einfache Umschreibung mehr möglich. Dies bedeutet: Höherer Aufwand, höhere Kosten. ACHTUNG: Dies kann auch Piloten betreffen, die in den vergangenen Monaten hunderte Flugstunden nachweisen können, jedoch den 8. April einfach vergessen haben.