Überfliegen des BASF-Werksgelände


Die BASF bittet alle Piloten beim Überfliegen des Werksgeländes die Sicherheitsmindesthöhe von 300 Meter (1000ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m keinesfalls zu unterschreiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf einen aktuellen Vorgang am 14.08.2010 bitten wir Sie, Ihre Vereinsmitglieder nochmals darauf hinzuweisen, dass unter Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Satz 3 der Luftverkehrsordnung und das Luftfahrthandbuch der Deutschen Flugsicherung ein Überfliegen des Werksgeländes der BASF SE unterhalb einer Sicherheitsmindesthöhe von 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern untersagt ist.

Zur Gewährleistung empfehlen wir grundsätzlich, eine Überfliegung des Werksgeländes zu vermeiden bzw. eine Flugrichtung entlang des Werkes.
Mit freundlichen Grüßen
BASF SE

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